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ENERGIEAUSWEIS

Erstellung von Verbrauchs- und Bedarfsausweisen

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner*innen eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. 


Grundsätzlich müssen Hausbesitzer einen Energieausweis erstellen lassen, wenn das Haus vermietet oder verkauft werden soll. Auch bei einer Sanierung muss unter Umständen ein Energieausweis ausgestellt werden, und zwar immer dann, wenn im Zuge der Sanierung  eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Hauses erfolgt. Ebenfalls muss ein neuer Ausweis erstellt werden, wenn der alte Energieausweis älter ist als  zehn Jahre. 

Wird nur die Heizung ausgetauscht, besteht keine Pflicht, einen neuen Ausweis zu erstellen. Wir empfehlen in diesem Fall dennoch, einen neuen Ausweis anzufordern.


Ansonsten richtet es sich nach der Art und Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität eines Hauses, welcher Energieausweis - Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis - erstellt werden muss.

Es besteht die freie Wahl zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.

Ein Bedarfsausweis ist nur in folgenden Fällen Pflicht:

  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten

  • Neubauten – hier liegen schlicht keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor

  • nach dem nachträglichen Dämmen der Fassade oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – hier müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen


Beim direkten Vergleich beider Ausweise ist Vorsicht geboten: Verbrauchs- und Bedarfsausweise enthalten zwar dieselbe Effizienzskala – deren Bewertungen können aber für ein und dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen

Aussagekraft des Ausweises beurteilen

Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland ermöglichen. Er erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten, weil diese von vielen Faktoren abhängen.

Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen Energieausweise vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Holzpellets oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neuere Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus, ähnlich wie Elektrogeräte, eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf.

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©2021 Sauer Energieberatung

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